1. Angebot und Auftragsbestätigung.
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Umfang und Preis der Lieferungen werden durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Alle Nebenvereinbarungen und etwaige Nebenabreden, die mit unseren Vertretern getroffen werden, sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend. Mündliche Abreden, die nicht schriftlich bestätigt werden, haben keine Rechtsgültigkeit. Unsere Vertreter vermitteln nur Aufträge, sie haben keinerlei Vollmachten. Sie sind nicht berechtigt, Aufträge zu bestätigen, Lieferzeiten verbindlich zuzusagen, Mängel oder Schäden anzuerkennen, Preisnachlässe oder Skonti zu gewähren. Lieferbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht. Wir widersprechen Ihnen hiermit ausdrücklich. Alle Lieferbedingungen des Käufers, die nicht ausdrücklicher schriftlich von uns anerkannt werden, sind für uns unverbindlich, auch soweit sie einer Bestellung zu Grunde gelegt werden und wir Ihrem Inhalt nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf ist bei Lieferung über Lager stets vorbehalten. Es kann nach unserer Wahl ganz oder teilweise gleichwertige entsprechende Ware geliefert werden, wenn dies der Käufer bei der Bestellung nicht ausdrücklich ausschließt. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Besteller gleichzeitig damit einverstanden, dass seine Daten in einer EDV-Datei zum Zwecke rationeller Angebotsabgabe und Auftragsabwicklung gespeichert werden.
2. Lieferung
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Annahme der Bestellung durch uns, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Sie ist für uns unverbindlich. Höhere Gewalt, oder sonstige, von uns nicht verschuldete Umstände, die die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich macht, z.B. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrungen, Behinderungen durch behördliche Anordnungen, Mangel an Rohstoffen, u.a. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - auch hinsichtlich einer etwa nicht erfüllten Teils - zurückzutreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder ob wir innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadenersatz sind in jedem Fall ausgeschlossen.
3. Versand und Gefahr
Die Gefahr des Liefergegenstandes geht auf den Besteller bei der Absendung über, auch dann, wenn wir die Transportkosten übernommen haben oder der Versand mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt wird. Die Versandart wird mangels abweichender Vereinbarung durch uns bestimmt. Bei vereinbarter Frachtvergütung ist die Fracht vom Empfänger skontofrei zu verauslagen und wird nach Vorlegung der Belege gutgeschrieben. Fracht-, Zollerhöhungen und andere kleine Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Tarifänderungen gehen zu Lasten oder zu Gunsten desjenigen, der die Frachtkosten zu tragen hat.
4. Verpackung
Ist eine Verpackung erforderlich, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht wieder zurückgenommen.
5. Preise
Die Preise ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, falls eine solche nicht erteilt ist, den von uns bestätigten schriftlich erteilten Auftrag. Sie entsprechen der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. Auftragserteilung. Bei bis zur Lieferung eintretenden außergewöhnlichen Umständen, wie z.B. Lohn- oder Rohstoffpreiserhöhung, Erhöhung öffentlicher Lasten und ähnliches, behalten wir uns eine Erhöhung im Wert der Mehrkosten vor. Alle Preisangaben sind inklusiv der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlung hat sofort nach Rechnungserhalt in bar ohne Abzug zu erfolgen. Andere Konditionen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Annahme von Wechsel bedarf in jedem vorheriger Vereinbarung. Wir nehmen nur diskontfähige Wechsel an. Ein Skontoabzug wird bei Zahlung durch Wechsel nicht gewährt. Diskont und Wechselgebühren gehen zu Lasten des Käufers. Werden Lieferungen in Teilsendungen vorgenommen, wird der Kaufpreis jeder Teilsendung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Kosten zu berechnen mindestens in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Eine Mahnung bedarf es unsererseits nicht. Bei Zahlungen durch Scheck gilt die Zahlung erst dann als erfüllt, wenn der Gegenwert unserem Konto gutgeschrieben wurde. Bei Zahlungsverzug, bei Wechsel- und Scheckprotesten und sonstige Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, werden unsere sämtlichen Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt sind, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Kreditgewährung ab jeweiligen Rechnungsdatum zu berechnen. Erfahren wir nach Auftragsbestätigung Umstände, die die Kreditwürdigkeit eines Käufers als zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der Ziff. 8 dieser Bedingungen zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zum vollständigen Entrichten des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn nach erfolgtem Kontoabschluss eine Saldoanerkennung stattgefunden hat. Das Eigentum geht erst dann über, wenn alle in Zahlung gegebenen Wechsel oder Schecks, einschließlich der Kosten hierfür, beglichen sind. Erfolgt eine Zahlungsregulierung im sogenannten Scheck-Wechsel-Verfahren, so erlischt unser Eigentumsvorbehalt erst, wenn wir nicht mehr aus der Wechselhaftung in Anspruch genommen werden können. Falls der Käufer die Ware auf Kredit weiterliefert, ist er verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentum vorzubehalten. Demgemäß hat der Verkäufer, falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung gelieferter Waren seine Zahlung eingestellt, die in § 46 der Deutschen Konkursordnung angeführten Rechte auf Aussonderung bzw. Abtretung des Rechtes auf die Gegenleistung. Soweit ein Dritter im Besitz der Sache ist, tritt der Käufer seinen Herausgabeanspruch gegen den Dritten schon jetzt an uns ab. Soweit der Käufer von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Besitz hat, gilt ein Verwahrungsverhältnis zwischen Verkäufer und uns als vereinbart. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bzw. den aus ihr hergestellten Gegenstand nicht zur Sicherung übereignen oder verpfänden. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur fälligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen einschließlich Nebenkosten, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer bzw. sonstigen Dritten mit allen Nebenrechten an uns ab. Wird die Vorbehaltsware von Käufer nach Verarbeitung alleine oder zusammen mit anderen uns nicht gehöriger Ware veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Besteller bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen diesen Besteller erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der von uns gegebenen Sicherung unsere Forderungen aus Lieferung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, insoweit Freigabe nach unserer Wahl zu erklären. Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware oder an ihrer Stelle getretene Forderungen zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Hält unser Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, so sind wir berechtigt, Rückgabe der Ware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten, bis der Käufer seinen Zahlungsverpflichtung nachkommt.
8. Mängelhaftung
Für alle von uns gelieferte Ware leisten wir auf die Dauer von 6 Monaten Gewähr. Die Gewährleistung beginnt bei Material, Bauteilen und Instrumenten ab Datum der Auslieferung. Die Mängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach der Auslieferung infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder atmosphärischer Einflüsse auftreten. Bei Bauteilen und Geräten erlischt jegliche Gewährleistung bei einem Eingriff in ein Bauteil bzw. Instrument ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Mängelrügen sind binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware an dem benannten Bestimmungsort, zu erheben. Sie müssen vor Verarbeitung der Ware schriftlich unter genauer Angabe des behaupteten einzelnen Mangels erfolgen. Sie haben auf die Erfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen keinen Einfluss. Ist die Beanstandung berechtigt, so kann unser Käufer nur Minderung des Preises nicht aber Wandlung, Schadensersatzleistung oder Ersatzlieferung verlangen. Wir sind statt dessen jedoch berechtigt, nach unserer Wahl statt des Ersatz des Minderwertes die Mängel der gelieferten Ware zu beseitigen oder mangelfreie Ware zu liefern. Wenn der Versand an Dritte erfolgt, hat die Abnahme zuvor in unserem Werk zu erfolgen. Andernfalls gilt die Ware als bedingungslos geliefert. Alle Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, in jedem Fall sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen für weitergehenden mittelbaren oder unmittelbaren Schaden. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen entbinden uns von jeglicher Pflicht der Gewährleistung. Auch bei Beanstandungen hat der Käufer die Ware zunächst anzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern. Die vorstehenden Regelungen über Gewährleistungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiesbaden, unbeschadet der Bestimmung des §29 ZPO. Ist unser Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so wird ausschließlicher Gerichtstand hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit das Amtsgericht Wiesbaden vereinbart, auch für Rechte und Pflichten aus Wechsel und Scheckverbindlichkeiten. Die genannten Gerichte sind nach unserer Wahl ferner zuständig für Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens.
10. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder sonstiger Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Die Rechte des Käufers aus einem Vertrag sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht übertragbar. Nehmen wir die Ware zurück, so kann diese, soweit es sich um Standardfertigung handelt, nur mit 75% des Rechnungsbetrages gutgeschrieben werden. Bei Sonderfertigungen ist eine Rücknahme in jedem Fall ausgeschlossen. Soweit Vereinbarungen von den vorstehenden Bedingungen abweichen, bedürfen sie zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Wir sind in jedem Fall berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.